OS-Plattform
- Ab dem 20. März 2025 muss der Hinweis auf die OS-Plattform weiterhin bestehen, jedoch darf nicht mehr auf die Möglichkeit hingewiesen werden, dort Beschwerden einzureichen.
- Ab dem 20. Juli 2025 ist jeglicher Hinweis auf die OS-Plattform zu entfernen.
Nach der europäischen Verordnung über Online-Streitbeilegung ist jeder Unternehmer verpflichtet, bei seinen „Websites“ auf die Online-Streitbeilegungsplattform der EU hinzuweisen.