OS-Plattform

  • Ab dem 20. März 2025 muss der Hinweis auf die OS-Plattform weiterhin bestehen, jedoch darf nicht mehr auf die Möglichkeit hingewiesen werden, dort Beschwerden einzureichen.
  • Ab dem 20. Juli 2025 ist jeglicher Hinweis auf die OS-Plattform zu entfernen.

Nach der europäischen Verordnung über Online-Streitbeilegung ist jeder Unternehmer verpflichtet, bei seinen „Websites“ auf die Online-Streitbeilegungsplattform der EU hinzuweisen.

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Amdreas Rabe, Immobilienkaufmann

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